Allgemeine Geschäftsbedingungen von Matt und Glänzend
I. Allgemeines
1. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, im weiteren „AGB“ genannt, gelten für alle an Matt und Glänzend, (nachfolgend: MuG) erteilten Aufträge.
Matt und Glänzend
Alicja Gola
Holzbacher Str. 12a, 94081 Fürstenzell
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von MuG. Mit Erteilung des Auftrages erkennt der Kunde die nachstehenden AGB von MuG ausdrücklich an.
2. „Bilder“ im Sinne dieser AGB sind alle von MuG hergestellten Produkte, gleich in welcher technischer Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. Dazu gehören u. a. digitale Negative, Papierbilder, Fachabzüge, Fotobücher, Hochzeitsalben, Diashows, Videos, usw.
II. Urheberrecht
1. MuG steht das Urheberrecht an den Bildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes UrhG zu.
2. Die von MuG hergestellten Bilder sind grundsätzlich nur für den eigenen, privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Die Nutzung für kommerzielle Zwecke ist dem Auftraggeber ohne einer schriftlichen Erlaubnis der Fotografen ausdrücklich untersagt.
3. Überträgt MuG kommerzielle Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen und erst nach vollständiger Bezahlung gültig. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung im Vertrag.
4. Der Besteller eines Bildes im Sinne vom Paragraphen 60 UrhG hat kein Recht, das Bild zu vervielfältigen, zu verbreiten, sowie auf sozialen Netzwerken zu veröffentlichen, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind.
5. Bei der Verwendung der Bilder muss MuG als Urheber des Bildes namentlich, sichtlich beim Bild genannt werden. Insbesondere betrifft es die Veröffentlichung im Internet. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt MuG zum Schadensersatz.
6. MuG sind nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, die nicht zu vertraglich vereinbarten Leistungen gehören. Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, Bilder an dritte ohne Absprache mit MuG zu Promotionszwecken herauszugeben; dies betrifft insbesondere weitere Dienstleister, die am Aufnahmeauftrag beschäftigt worden sind.
7. Eine nachträgliche Bearbeitung der Bilder vom Auftraggeber, oder Dritten ist nicht gestattet.
III. Honorar, Eigentumsvorbehalt, Rücktrittsrecht
1. Kostenvoranschläge von MuG sind unverbindlich.
2. Für die Herstellung der Bilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Studiomieten usw.) sind vom Auftraggeber zu tragen. Gegenüber Endverbrauchern weisen MuG die Endpreise inklusive Mehrwertsteuer aus.
3. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät nach Ablauf der gesetzten Leistungszeit, ohne Mahnung in Zahlungsverzug (Rechtsgrundlage §288 BGB). Ab Eintritt des Zahlungsverzuges berechnen MuG Verzugszinsen in Höhe von 8,27 % p. a. Für Verbraucher gilt der Verzugszinssatz von 4,27% p. a. Außerdem trägt der Auftraggeber alle Kosten eines eventuell folgenden gerichtlichen Mahnverfahrens.
4. Bis zur vollständigen Bezahlung des Auftragshonorars bleiben die gelieferten Bilder oder Bilddaten Eigentum von MuG.
5. Vor Auftragserteilung hat sich der Auftraggeber mit der Bildauffassung, fotografischen Stilrichtung und Gestaltung von MuG sorgfältig auseinandergesetzt. Wurde vom Auftraggeber vor dem Auftragsbeginn keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Bilder gegeben, sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung, sowie der künstlerischen und technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach einer Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. MuG behalten den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
6. Beanstandungen, gleich welcher Art, müssen innerhalb von 3 Tagen, nach Ablieferung der Bilder, bei MuG eingegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Bilder als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
IV. Haftung
1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haften MuG für sich und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sie haften ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körper oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzung herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haften MuG- wenn nichts anderes Vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
2. MuG verwahren die Daten sorgfältig. Sie sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, aufbewahrte Daten nach einem Jahr, seit Beendigung des Auftrags, zu vernichten.
3. MuG haftet für die Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
4. Die Zusendung und Rücksendung von Datenträgern, Bildern und Druckmedien erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt. Digitale Datenträger (CD, DVD, USB, usw.), sowie Daten zum Download, sind von der Rückgabe ausgeschlossen.
5. Ist MuG aufgrund von höherer Gewalt oder Erkrankung nicht möglich, den Auftrag ganz, oder teilweise auszuführen, verzichtet der Auftraggeber auf etwaige daraus entstehende Schadenersatzforderungen. MuG bemühen sich jedoch einen Ersatzfotografen über ein bestehendes Netzwerk zu finden. Ist dem Auftraggeber aufgrund von höherer Gewalt nicht möglich am Aufnahmetag anwesend zu sein verzichten MuG auf etwaige Schadensersatzforderungen, sofern die Nachweise für den Tatbestand in schriftlicher Form von befugten Instanzen bestätigt vorliegen.
6. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigung- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitz. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
V. Leistungsstörung, Ausfallhonorar
1. Wird die für die Durchführung des Auftrages vereinbarte Zeit aus Gründen, die MuG nicht zu vertreten haben, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar von MuG, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhalten MuG auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern der Auftraggeber nicht nachweist, dass MuG kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers können MuG auch Schadenersatzansprüche geltend machen.
2. Die von MuG nicht durchgeführte Arbeit, die durch Schuld der Auftraggeber Seite (z. B. Verspätung), oder durch Wetterbedingungen entstand, führt nicht zu Honorarminderung.
3. Sofern eine Stundenanzahl vereinbart wurde, werden die Stunden ab der begonnenen Stunde am Aufnahmetag gezählt. Die Stunden können nicht geteilt werden; Pausen, verursacht durch den Ablauf des Auftraggebers, werden nicht differenziert.
4. Liefertermine für Bilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von MuG bestätigt worden sind. MuG haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
VI. Datenschutz
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. MuG verpflichten sich alle im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Der Datenspeicherung stimmt der Auftraggeber zu.
VII. Salvatorische Klausel
Soweit Bedingungen der oben aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam. Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.